Bei vermieteten Eigentumswohnungen oder sonstigen Immobilien wie z. B. Gewerbeimmobilien o. Ä.werden grundsätzlich die bestehenden Mietverträge benötigt. Aus denen gehen Rechtsverhältnisse hervor und es können Zahlenverhältnisse errechnet werden, die einen Kauf oder Verkauf attraktiv oder weniger attraktiv werden lassen. Nicht zu letzt kann daraus dann auch die Rendite in den verschiedensten Formen berechnet werden.
Zu den Mietverträgen gehören selbstverständlich auch sonstige Schreiben wie Mieterhöhungsverlagen, spezielle Vereinbarungen die zwischen Mieter und Vermieter nach Mietvertragsschluss getroffen worden sind, Übergabeprotokolle und sonstiger Schriftwechsel, der rechtsverbindlich geschlossen worden ist und rechtliche Auswirkungen haben kann (auch nach Verkauf).
Sie kommen aus der Vorlage dieser Unterlagen auch nicht drum rum, da spätestens der beurkundende Notar diese Unterlagen anfordert. Die Zurückhaltung solcher Unterlagen oder Dokumente verzögert in aller Regel nur den Verkauf der Immobilie und gefährdet diesen auch meistens, da sich Käufer oftmals schnell anders orientieren, weil Sie ein ungutes Gefühl bekommen!.
Die uns so überlassenen Uberlassenen Unterlagen behandeln wir selbstredend diskret und verwenden nur die wichtigen und erforderlichen Daten. Eine Weitergabe erfolgt grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Eigentümers.