{"id":1756,"date":"2019-05-25T13:54:09","date_gmt":"2019-05-25T13:54:09","guid":{"rendered":"https:\/\/completa-immobilien.de\/?p=1756"},"modified":"2019-06-06T15:56:13","modified_gmt":"2019-06-06T15:56:13","slug":"kriterien-der-darlehens-und-kreditvergabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/completa-immobilien.de\/index.php\/2019\/05\/25\/kriterien-der-darlehens-und-kreditvergabe\/","title":{"rendered":"Kriterien der Darlehens- und Kreditvergabe"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.23.3&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.23.3&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.23.3&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.23.3&#8243;]<\/p>\n<h2>Kriterien der Darlehens- und Kreditvergabe<\/h2>\n<p>Darlehen Kreditvergabe: IAS \/ IFRS \u2013 (International Accounting Standards\/International Financial Reporting Standards) und Basel II<\/p>\n<p>werden in Zukunft f\u00fcr Kreditnachfragende, bilanzierende Unternehmen, eine immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung erlangen. Denn die Banken verlangen im Zuge der Einf\u00fchrung von Basel II ab 2007 zuk\u00fcnftig zeitnahe Bewertungen Ihrer Sicherheiten f\u00fcr Ihre <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Kredit\">Immobiliarkredite <\/a>bzw. sonstige durch Immobilien besicherte Kredite.Durch Basel II sind Banken verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre die Sicherheiten durch qualifizierte Gutachter bewerten zu lassen (siehe auch beiliegenden Artikel Immobilien nach Kreditverl\u00e4ngerung neu bewertet aus der Fachzeitschrift \u201cImmobilien ver-mieten\u201d) Eine Bilanzierung nach den IAS\/IFRS-Standards, wie sie bereits ab 2005 f\u00fcr alle b\u00f6rsennotierten Unternehmen zur Vorschrift wird, f\u00f6rdert durch den Ausweis von zeitnahen Immobilienwerten (ohne stille Reserven) die Transparenz f\u00fcr die Bank und erleichtert ein positives Rating und damit die notwendige Kreditvergabe. Namhafte Fachleute, aber auch viele Banken gehen davon aus, dass die zun\u00e4chst nur f\u00fcr b\u00f6rsennotierten Unternehmen geltenden IAS\/IFRS-Standards auch zuk\u00fcnftig f\u00fcr alle bilanzierende Unternehmen zur Anwendung gelangen werden, auch wenn dies jetzt noch nicht zwingend ist. Vorboten hierzu sind bereits die Empfehlungen der Europ. Union zur Anwendung der IAS\/IFRS auf alle Unternehmen, konkretisiert durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mittels des Bilanz-rechtsreformgesetzes, das in weiten Teilen die Anwendung der IAS\/IFRS erm\u00f6glichen wird. Auch Unternehmen, die nicht als Emittenten am Kapitalmarkt auftreten, erhalten das Wahlrecht, ihre Konzernabschl\u00fcsse nach IAS aufzustellen.<\/p>\n<p>Damit steigen auch die Anforderungen an die Sachverst\u00e4ndigen, wobei es v\u00f6llig offen ist, ob auch die EU ein Be-rufsstandsrechts f\u00fcr die \u201eImmobilienbewerter\u201c mit allen seinen Konsequenzen einf\u00fchren wird. In der Tendenz ist be-reits erkennbar, dass die Verengung des Sachverst\u00e4ndigen auf die formale Bewertung nicht mehr ausreichend sein wird und stattdessen ein viel umfassenderes immobilien-wirtschaftliches Wissen verlangt wird. Der Markt wird in Zukunft die Leistung von Grundst\u00fccksbewertern verst\u00e4rkt nachfragen, so auch die Meinung von Prof. Dr. Dr. Francke in einem Artikel der Allgemeinen Immobilienzeitung. \u201eMit der Hinwendung der Bilanzbewertung und Rechnungslegung zum Marktwert (Verkehrswert) er\u00f6ffnen sich f\u00fcr die Wirtschaftspr\u00fcfer umgekehrt vielf\u00e4ltige M\u00f6glichkeiten, sich des Know-Hows der Sachverst\u00e4ndigen f\u00fcr die Bewertung unbebauter und bebauter Grundst\u00fccke zu bedienen, die wie in kaum einem anderen Land auf die Marktwertermittlung spezialisiert sind und in den vergangenen Jahren auf einem im internationalen Vergleich hohen Niveau ausgebildet werden und als freie Sachverst\u00e4ndige, als \u00f6ffentliche bestellte und vereidigte Sachverst\u00e4ndige, als Diplom Sachverst\u00e4ndige der Deutschen Immobilien Akademie oder als zerti-fizierte Sachverst\u00e4ndige t\u00e4tig sind. Diese Sachverst\u00e4ndige bringen in der Regel auch das mit, was in den IDW-Pr\u00fcfungsstandards zur Verwertung der Arbeit von Sachverst\u00e4ndigen (IDW PS 322) bei der Abschluss des Pr\u00fcfungs-nachweises gefordert wird\u2026.. Ein Sachverst\u00e4ndiger unterliegt weitergehender, als die Pr\u00fcfungsstandards es fordern, nicht nur dem Objektivit\u00e4tsgebot, sondern auch dem \u2026. Klarheits- und Begr\u00fcndungsgebot, der Sorgfaltspflicht und, was f\u00fcr Deutschland besonders hervorzuheben ist, dem H\u00f6chstpers\u00f6nlichkeitsgebot. Der Sachverst\u00e4ndige steht in seiner Eigenschaft f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit gerade; er haftet.\u201c so Prof. Kleiber in einem Artikel der FAZ vom 15.10.2004.<\/p>\n<p>Daher vertrauen Sie sich nur einem erfahrenen, umfassend ausgebildeten Sachverst\u00e4ndigen an.<br \/>\nM\u00f6chten Sie weitere Detail-Informationen zu diesem Thema, wenden Sie sich an Ihren Wirtschaftspr\u00fcfer oder Ihren Firmenkreditbetreuer bei Ihrer Bank.Weitere Infos finden Sie im untenstehenden Text oder u.a. auch unter www.ifrs-portal.com (Quelle www.ifrs-portal.com sowie eigene Recherchen, eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die u. g. Angaben kann nicht \u00fcbernommen werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Wirtschaftspr\u00fcfer oder Steuerberater)<\/p>\n<p><strong>Was sind IFRS \/ IAS<\/strong><br \/>\nDas Bed\u00fcrfnis nach internationaler Vergleichbarkeit der Rechnungslegung f\u00fchrte bereits 1973 zur Gr\u00fcndung des International Accounting Standards Committee (IASC) als privatrechtlicher Verein nationaler Verb\u00e4nde von Rech-nungslegern und Wirtschaftspr\u00fcfern, mit Sitz in London. \u00dcber viele Jahre f\u00fchrte das IASC ein kaum beachtetes Schattendasein, bis die EU im Jahr 2000 beschloss, bei der Fortentwicklung von Rechnungslegungsvorschriften mit dem IASC zusammenzuarbeiten. Zum 1. April 2001 erfolgte eine Umstrukturierung des IASC und die Umbenennung in IASB (International Accounting Standards Board).<br \/>\nBei Beginn seiner T\u00e4tigkeit hat der IASB die von seinem Vorg\u00e4nger, dem IASC, herausgegebenen IAS-Standards \u00fcbernommen. Neue vom IASB entwickelte Rechnungslegungsstandards hei\u00dfen nunmehr IFRS und werden fort-laufend durchnummeriert. Der erste neue IFRS-Standard wurde im Juni 2003 vom IASB ver\u00f6ffentlicht und besch\u00e4ftigt sich mit dem Thema der \u201cErstmaligen Anwendung der IFRS\u201d.Am 06.04.04 hat die EU-Kommission IFRS 1 \u00fcber-nommen, mit der Folge das alle b\u00f6rsennotierten Unternehmen, die ihre Rechnungslegung ab dem Jahr 2004 auf IAS\/IFRS umstellen, diesen Standard bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachten m\u00fcssen. Zwar gelten die IAS\/IFRS zun\u00e4chst nur f\u00fcr an der B\u00f6rse notierten Unternehmen, es ist aber davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit auch mittelst\u00e4ndische Betriebe bzw. alle bilanzierenden Unternehmen auf diesen Standard umschwenken m\u00fcssen (so z. B. Prof. Schulte, einem bekannten Immobilien\u00f6konomen und Gr\u00fcnder der European Business School in \u00d6strich-Winkel in einem Artikel der FAZ vom 13.08.04 sowie die meisten Fachleute).<\/p>\n<p>Die wesentlichen Ver\u00e4nderungen, die bei einer Umstellung auf IAS\/IFRS zu erwarten sind, lassen sich am besten verstehen, wenn man sich den grundlegenden Unterschied in der Zielsetzung zwischen deutschem Handelsrecht und IAS\/IFRS verdeutlicht. Das deutsche Handelsrecht ist historisch gepr\u00e4gt vom Vorsichtsprinzip, im Mittelpunkt steht die Kapitalerhaltung und der Schutz der Gl\u00e4ubiger. Bei den IAS\/IFRS steht dagegen die Informationsfunktion der Rechnungslegung im Mittelpunkt (\u201centscheidungsrelevante Informationen\u201d), und zwar Information vor allem f\u00fcr die Shareholder Dabei steht als Bild des typischen Shareholders nicht ein Gesellschaftergesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer mittelst\u00e4ndischen GmbH im Vordergrund, sondern der eher anonyme Teilnehmer (z.B. als Aktion\u00e4r oder Anleihe-gl\u00e4ubiger) der organisierten Kapitalm\u00e4rkte oder aber auch in Zukunft die Gl\u00e4ubiger, in erster Linie die Banken die schon im Hinblick auf Basel II und den damit einhergehenden Versch\u00e4rfungen bei der Kreditvergabe und der Pflicht zu Ratings zur Beurteilung der Bonit\u00e4t ihrer Schuldner an einheitlichen Standards interessiert sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Wesentliche Anforderung an den Jahresabschluss ist daher die \u201efair presentation\u201c, die nicht durch Aspekte der Vorsicht und der Risikovorsorge eingeschr\u00e4nkt werden soll.<\/p>\n<p>Tendenziell f\u00fchrt die Anwendung der IAS\/IFRS zu einem h\u00f6heren Eigenkapitalausweises durch Verhinderung der Bildung von stillen Reserven und durch \u2013 gegen\u00fcber dem deutschen Handelsrecht \u2013 fr\u00fchere Gewinnrealisierung. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat im Jahr 2002 eine Feldstudie durchgef\u00fchrt, in der die durchschnittliche Zunahme des Eigenkapitals bei der Umstellung von HGB auf IAS\/IFRS mit 34% ermittelt wurde.<\/p>\n<p><strong>Umbenennung der IAS in IFRS<\/strong><br \/>\nZu einiger Verwirrung hat die \u201cUmbenennung\u201d der IAS in IFRS gef\u00fchrt. Der neue hauptamtliche Board hat sich entschieden, die von ihm verabschiedeten Standards IFRS zu nennen. In zeitlicher Betrachtung gilt daher:<\/p>\n<ul>\n<li>IAS sind die vom IASC verabschiedeten, weiterhin g\u00fcltigen Standards.<\/li>\n<li>IFRS sind die vom IASB verabschiedeten neuen Standards.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Andererseits verwendet der Board die neue Bezeichnung IFRS aber auch als Oberbegriff. Die Praxis verf\u00e4hrt bislang h\u00e4ufig eher umgekehrt, indem sie mit \u201cIAS-Bilanz\u201d die nach IAS- und IFRS-Standards erstellte Bilanz bezeichnet. (aus L\u00fcdenbach, IAS \/ IFRS, 3. Aufl., 2004, Freiburg i.Br.)<\/p>\n<p><strong>Wer muss nach IFRS \/ IAS bilanzieren ?<\/strong><br \/>\nDie EU-Verordnung 1606\/2002 verpflichtet Kapitalmarkt orientierte Unternehmen, von einigen Ausnahmen ab-gesehen, ab dem Jahr 2005 Konzernabschl\u00fcsse nach den IFRS \/ IAS zu erstellen und zu ver\u00f6ffentlichen. F\u00fcr die Konzernabschl\u00fcsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie f\u00fcr die Einzelabschl\u00fcsse besteht eine Option der EU-Mitgliedstaaten, IFRS-Abschl\u00fcsse wahlweise zuzulassen oder vorzuschreiben. Das Bundesministerium der Justiz hat am 15.12.2003 den Gesetzentwurf des Bilanzrechtsreformgesetzes BilReG \u2013 ver\u00f6ffentlicht, mit dem die Option in nationales Recht umgesetzt werden soll. Danach erhalten Unternehmen, die nicht als Emittenten am Kapitalmarkt auftreten, das Wahlrecht, ihre Konzernabschl\u00fcsse nach IFRS aufzustellen.<br \/>\nDas kann z.B. f\u00fcr solche Unternehmen von Interesse sein, die sich auf den Gang an die B\u00f6rse vorbereiten oder deren Banken f\u00fcr das Rating einen Abschluss nach IFRS erwarten. Beim Einzelabschluss er\u00f6ffnet der Gesetzesentwurf die M\u00f6glichkeit, dass in den Pflichtver\u00f6ffentlichungen eines Unternehmens ein IFRS-Einzelabschluss an die Stelle des traditionellen HGB-Abschlusses treten kann. Das Unternehmen wird damit in die Lage versetzt, sich seinen Gesch\u00e4ftspartnern mit einem auf Informationszwecke zugeschnittenen, international \u201clesbaren\u201d Abschluss zu pr\u00e4sentieren. F\u00fcr die Bemessung von Gewinnaussch\u00fcttungen und f\u00fcr steuerliche Zwecke bleibt es dagegen beim HGB-Abschluss. Unternehmen, die sich entscheiden auf IFRS umzustellen, werden also auf Einzelabschlussebene auf l\u00e4ngere Zeit zweigleisig fahren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Immobilienbewertung werden zuk\u00fcnftig folgende IAS-Standards wichtig sein und dazu f\u00fchren ein m\u00f6glichst reales Abbild des Immobilienverm\u00f6gens in der Bilanz zu schaffen: aus IAS Nr. 16<br \/>\n28. Nach dem erstmaligen Ansatz als Verm\u00f6genswert ist eine Sachanlage zu ihren Anschaffungskosten abz\u00fcglich der kumuliertenAbschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen anzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Alternativ zul\u00e4ssige Methode<\/strong><br \/>\n29. Eine Sachanlage ist nach dem erstmaligen Ansatz als Verm\u00f6genswert zu einem Neubewertungsbetrag anzusetzen, der seinem beizulegenden Zeitwert am Tage der Neubewertung abz\u00fcglich nachfolgender kumulierter planm\u00e4\u00dfiger Abschreibungen und nachfolgender kumulierter Wertminderungsaufwendungen entspricht. Neubewertungen haben mit hinreichender Regelm\u00e4\u00dfigkeit zu erfolgen, damit der Buchwert nicht wesentlich von dem Wert abweicht, der sich bei einer Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ergeben w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Neubewertungen<\/strong><br \/>\n30. Der beizulegende Zeitwert von Grundst\u00fccken und Geb\u00e4uden ist in der Regel der Marktwert. Zur Ermittlung dieses Wertes bedient man sich normalerweise der Berechnungen hauptamtlicher Gutachter.<br \/>\n31. Der beizulegende Zeitwert f\u00fcr technische Anlagen und Betriebs- und Gesch\u00e4ftsausstattung ist in der Regel der durchSch\u00e4tzungen ermittelte Marktwert. Gibt es auf Grund der speziellen Art der technischen Anlagen und Betriebs-und Gesch\u00e4ftsausstattung und ihres seltenen Verkaufes, ausgenommen als Teil einer Gesch\u00e4ftsver\u00e4u\u00dferung, \u2013 keineAnhaltspunkte f\u00fcr deren Marktwert, werden die Verm\u00f6genswerte zu fortgef\u00fchrten Wiederbeschaffungskosten bewertet.<br \/>\n32. Die H\u00e4ufigkeit der Neubewertungen h\u00e4ngt von den Bewegungen des beizulegenden Zeitwertes der Sachanlagen ab, die neubewertet werden. Eine erneute Bewertung wird n\u00f6tig, wenn beizulegender Zeitwert und Buchwert eines neu bewertetenVerm\u00f6genswertes wesentlich voneinander abweichen. Bei manchen Sachanlagen kann es zu signifikanten Schwankungen desbeizulegenden Zeitwertes kommen, die eine j\u00e4hrliche Neubewertung erforderlich machen. Derart h\u00e4ufige Neubewertungen sindf\u00fcr Sachanlagen nicht erforderlich, bei denen sich der beizulegende Zeitwert nur geringf\u00fcgig \u00e4ndert. Eine alle drei oder f\u00fcnf Jahre vorgenommene Neubewertung kann hier ausreichend sein.<br \/>\n34. Wird eine Sachanlage neu bewertet, ist die ganze Gruppe der Sachanlagen, zu denen der Gegenstand geh\u00f6rt, neu zu bewerten.<br \/>\n35. Unter einer Gruppe von Sachanlagen versteht man eine Zusammenfassung von Verm\u00f6genswerten, die sich durch \u00e4hnliche Artund \u00e4hnliche Verwendung in einem Unternehmen auszeichnen. Beispiele f\u00fcr eigenst\u00e4ndige Gruppen sind u. a.:<\/p>\n<p>(a) unbebaute Grundst\u00fccke;<br \/>\n(b) Grundst\u00fccke und Geb\u00e4ude;<\/p>\n<p>36. Die Gegenst\u00e4nde innerhalb einer Gruppe sind gleichzeitig neu zu bewerten, um eine selektive Neubewertung und eine Mischungaus fortgef\u00fchrten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Neubewertungsbetr\u00e4gen zu verschiedenen Zeitpunkten imAbschluss zu vermeiden. Jedoch darf eine Sachanlagengruppe auf rollierender Basis neu bewertet werden, sofern ihreNeubewertung in einer kurzen Zeit spanne vollendet wird und die Neubewertungen zeitgerecht durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\n37. Wird der Buchwert eines Verm\u00f6genswertes auf Grund einer Neubewertung erh\u00f6ht, so wird die Erh\u00f6hung im Eigenkapitalinnerhalb der Neubewertungsr\u00fccklage erfasst. Allerdings ist eine Erh\u00f6hung auf Grund einer Neubewertung erfolgswirksam zuerfassen, soweit sie eine in der Vergangenheit als Aufwand erfasste Abwertung desselben Verm\u00f6genswertes auf Grund einerNeubewertung r\u00fcckg\u00e4ngig macht.<br \/>\n38. Wird der Buchwert eines Verm\u00f6genswertes auf Grund einer Neubewertung vermindert, so wird die Abwertung als Aufwanderfasst. Eine Verminderung auf Grund einer Neubewertung ist jedoch direkt mit einer zugeh\u00f6rigen Neubewertungsr\u00fccklage zuverrechnen, soweit sie den Betrag der entsprechenden Neubewertungsr\u00fccklage nicht \u00fcbersteigt.<br \/>\n39. Die Neubewertungsr\u00fccklage im Eigenkapital kann direkt den Gewinnr\u00fccklagen zugef\u00fchrt werden, sofern die R\u00fccklage realisiert ist.Die gesamte R\u00fccklage kann bei Stilllegung oder Ver\u00e4u\u00dferung des Verm\u00f6genswertes realisiert werden. Ein Teil der R\u00fccklage kannallerdings schon bei Nutzung des Gegenstandes durch das Unternehmen realisiert werden. In diesem Fall ist die realisierteR\u00fccklage die Differenz zwischen der Abschreibung auf den neu bewerteten Buchwert und der Abschreibung auf Basishistorischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Umbuchung der Neubewertungsr\u00fccklage in die Gewinnr\u00fccklagen erfolgt<br \/>\nerfolgsneutral.<br \/>\n40. Die sich aus der Neubewertung von Sachanlagen eventuell ergebenden Konsequenzen f\u00fcr die Ertragsteuern werden in IAS 12,Ertragsteuern, behandelt.<\/p>\n<p><strong>aus IAS Nr. 40:<\/strong><br \/>\n1. IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und die damit verbundenen Angabevorschriften. Dieser Standard war erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2001 oder danachbeginnenden Gesch\u00e4ftsjahres anzuwenden. Eine fr\u00fchere Anwendung wurde empfohlen.<br \/>\n2. Der Standard ersetzt fr\u00fchere Bestimmungen des IAS 25, Bilanzierung von Finanzinvestitionen. Nach IAS 25 konnte dasUnternehmen zwischen einer Reihe von Bilanzierungsmethoden f\u00fcr als Finanzinvestition gehaltene Immobilien w\u00e4hlen (fortgef\u00fchrteAnschaffungskosten gem\u00e4\u00df der Benchmark-Methode in IAS 16, Sachanlagen, Neubewertung und Abschreibung gem\u00e4\u00df deralternativ zul\u00e4ssigen Methode in IAS 16, Anschaffungs- oder Herstellungskosten abz\u00fcglich des Wertminderungsaufwands gem\u00e4\u00dfIAS 25 oder Neubewertung gem\u00e4\u00df IAS 25). IAS 25 wird zur\u00fcckgezogen, wenn dieser Standard in Kraft tritt.<br \/>\n3. Als Finanzinvestition gehalten werden jene Immobilien (Grundst\u00fccke oder Geb\u00e4ude \u2013 oder Teile eines Geb\u00e4udes \u2013 oder beides)definiert, die (vom Eigent\u00fcmer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasing-verh\u00e4ltnisses) zur Erzielung vonMieteinnahmen und\/oder zum Zwecke von Wertsteigerungen gehalten werden und nicht:<br \/>\n(a) zur Herstellung oder Lieferung von G\u00fctern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder f\u00fcr Verwaltungszwecke, oder<br \/>\n(b) zum Verkauf im Rahmen der gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Unternehmens.<br \/>\n4. Der Standard behandelt nicht:<br \/>\n(a) vom Eigent\u00fcmer selbstgenutzte Immobilien (dies sind Immobilien, die zur Herstellung oder Lieferung von G\u00fctern bzw. derErbringung von Dienstleistungen oder f\u00fcr Verwaltungszwecke genutzt werden) \u2013 diese werden gem\u00e4\u00df IAS 16, Sachanlagen,entweder zu fortgef\u00fchrten Anschaffungskosten oder mit dem Neubewertungsbetrag abz\u00fcglich nachfolgender planm\u00e4\u00dfigerAbschreibungen bewertet<br \/>\n(b) Immobilien, die im Rahmen der gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zum Verkauf gehalten werden \u2013 sie werden mit demniedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettover\u00e4usserungswert gem\u00e4\u00df IAS 2, Vorr\u00e4te, angesetzt;<br \/>\n(c) Immobilien, die f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Nutzung als Finanzinvestition erstellt oder entwickelt werden \u2013 auf solche Immobilien findet biszum Abschluss der Erstellung oder der Entwicklung IAS 16 Anwendung; danach sind die Immobilien als Finanzinvestition zubehandeln und unterliegen diesem Standard. Allerdings gelangt dieser Standard bei bereits bestehenden und als Finanzinvestitiongehaltenen Immobilien zur Anwendung, die f\u00fcr eine solche weitere zuk\u00fcnftige Nutzung saniert werden;<br \/>\n(d) die vertraglichen Rechte, die ein Leasingnehmer im Rahmen eines Operating-Leasingverh\u00e4ltnisses einnimmt, dies wird durchIAS 17, Leasingverh\u00e4ltnisse, geregelt<br \/>\n(e) biologische Verm\u00f6genswerte, die mit einem Grundst\u00fcck verbunden sind, das mit landwirtschaftlicher T\u00e4tigkeit imZusammenhang steht \u2013 geregelt in IAS 41, Landwirtschaft; und<br \/>\n(f) Abbaurechte sowie die Suche nach und Gewinnung von Mineralien, \u00d6l und Erdgas und \u00e4hnlichen nichtregenerativenRessourcen.<br \/>\n5. Das Unternehmen hat nach diesem Standard die Wahl zwischen:<br \/>\n(a) dem Modell des beizulegenden Zeitwerts: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind dann mit dem beizulegenden Zeitwertzu bewerten und \u00c4nderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlust rechnung zu erfassen; oder<br \/>\n(b) dem Anschaffungskostenmodell. Das Anschaffungskostenmodell entspricht der Benchmark Methode in IAS 16, Sachanlagen: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind in diesem Fall zu fortgef\u00fchrten Anschaffungskosten (abz\u00fcglich kumulierterWertminderungsaufwendungen) zu bewerten. Ein Unternehmen hat bei der Wahl des An-schaffungskostenmodells denbeizulegenden Zeitwert seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien anzugeben.<\/p>\n<p style=\"margin-top: 1rem;\">(Foto: djile &#8211; shutterstock.com)<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.23.3&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.23.3&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.23.3&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.23.3&#8243;] Kriterien der Darlehens- und Kreditvergabe Darlehen Kreditvergabe: IAS \/ IFRS \u2013 (International Accounting Standards\/International Financial Reporting Standards) und Basel II werden in Zukunft f\u00fcr Kreditnachfragende, bilanzierende Unternehmen, eine immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung erlangen. 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