{"id":1489,"date":"2019-02-10T18:26:53","date_gmt":"2019-02-10T18:26:53","guid":{"rendered":"https:\/\/completa-immobilien.de\/?p=1489"},"modified":"2020-07-02T10:18:31","modified_gmt":"2020-07-02T10:18:31","slug":"energieausweis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/completa-immobilien.de\/index.php\/2019\/02\/10\/energieausweis\/","title":{"rendered":"Energieausweis"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.22.3&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.25&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.25.4&#8243;]<\/p>\n<p><span class=\"fs11\"><\/span><\/p>\n<p><span class=\"fs11\">Wenn der Eigent\u00fcmer, Vermieter, Vermittler oder Makler auf Verlangen einem Endkunden \/ Verbraucher keinen g\u00fcltigen <a href=\"https:\/\/completa-immobilien.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Musterenergieausweis.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Energieausweis<\/a> vorlegen kann, dann wird dies jetzt heutzutage bereits schon mit einem Bu\u00dfgeld von bis zu einer H\u00f6he von 15.000 EURO bestraft (\u00a727 und \u00a78 EnEV \u2013 Energieeinsparverordnung). Hierbei ist auch zu beachten, dass diese Verst\u00f6\u00dfe als Ordnungswidrigkeit behandelt und bestraft werden und somit also mehrfach anfallen k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n<p><span class=\"fs11\">Ab 2013 muss ein Energieausweis sehr wahrscheinlich durch eine Gesetzesanpassung dem K\u00e4ufer oder Mieter zwingend ausgeh\u00e4ndigt werden. Zudem hat sich das Verbraucherverhalten in den letzten Jahren auch dahin stark ver\u00e4ndert, sodass die K\u00e4ufer \/ Mieter schon sehr auf Energieeinsparungen achten. Daran eng gekoppelt ist oftmals auch der Wiederverkaufswert einer Immobilie, den mancher K\u00e4ufer bereits mit ins Kalk\u00fcl zieht.<\/span><\/p>\n<p><span class=\"fs11\">Beispiel \/ Vergleich: Wenn Sie ein Auto kaufen, achten K\u00e4ufer auch auf den Kraftstoffverbrauch des fahrbaren Untersatzes schon aufgrund der hohen und vor Allem steigenden Energie- bzw. Kraftstoffkosten an den Tankstellen.<\/span><\/p>\n<p><span class=\"fs11\">Nun kann man dar\u00fcber philosophieren, wie genau Angaben von Fahrzeugherstellern oder Angeben in Energieausweisen sind. Aber Richtungsweisend sind sie in jedem Fall. Bei Energieausweisen raten wir jedoch von Billigangeboten, die rein auf Grundlage von angezeigten Daten erstellt werden, ab. Auch hier sollte mann nicht am falschen Ende sparen. W\u00e4gen Sie immer in Bezug auf den Einzelfall das Risiko-Nutzen-Verh\u00e4ltnis f\u00fcr sich pers\u00f6nlich ab und setzen Sie hier den Mehrbetrag von wenigen Euro immer ins Verh\u00e4ltnis zum Wert der Immobilie oder ggf. zu den Erl\u00f6sen und vor Allem zum Risiko, was Sie evtl. eingehen, welches Sie u. U. mehrere Tausend Euro kosten kann.<\/span><\/p>\n<p><strong>Allgemeine Informationen zum Energieausweis<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: left;\"><span class=\"fs11 ff1\"><a class=\"imCssLink\" href=\"https:\/\/completa-immobilien.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Musterenergieausweis.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Energieausweis &#8211; Muster<\/a><\/span><\/li>\n<li style=\"text-align: left;\"><span class=\"fs11 ff1\"><a class=\"imCssLink\" href=\"http:\/\/www.enev-online.org\/enev_2009_energieausweis\/checkliste_enev2009_bussgeld_kompass_ordnungswidrigkeiten.htm\">Bu\u00dfgeldkompass<\/a><\/span><\/li>\n<li style=\"text-align: left;\"><a href=\"https:\/\/completa-immobilien.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/schematische-Darstellung_l2igcki0.pdf\">Schematische Darstellung der Ausweispflicht<\/a><strong><a href=\"https:\/\/completa-immobilien.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/schematische-Darstellung_l2igcki0.pdf\"><\/a><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Einen Energieausweis k\u00f6nnen Sie bestellen bei:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: left;\"><span class=\"fs11\"><span class=\"ff1\"><a class=\"imCssLink\" href=\"http:\/\/www.express-pass.de\/\">Express-Pass<\/a><\/span><span class=\"ff1\"> <\/span><\/span><\/li>\n<li style=\"text-align: left;\"><span class=\"fs11\"><span class=\"ff1\"><a class=\"imCssLink\" href=\"http:\/\/www.energiepass-xpress.de\/\">Energiepass-Xpress<\/a><\/span><span class=\"ff1\"> <\/span><\/span><\/li>\n<li style=\"text-align: left;\"><span class=\"ff1\"><a class=\"imCssLink\" href=\"http:\/\/www.enev-online.com\/enev_2014_volltext\/\">EnEV 2014<\/a><\/span><span class=\"ff1\"> <\/span><\/li>\n<li style=\"text-align: left;\"><span class=\"ff1\"><a class=\"imCssLink\" href=\"http:\/\/www.enev-online.de\/#1._EnEV_2014:_%C3%9Cbergang_von_der_alten_EnEV_2009\">\u00dcbergang \u2013 \u00c4nderungen \u2013 Antworten<\/a><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Geb\u00e4ude energetisch bewertet.<\/strong><br \/> Seit dem\u00a0<strong>1. Juli 2009<\/strong>\u00a0muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von gewerblich genutzten Geb\u00e4uden, dem K\u00e4ufer oder Mieter vom Eigent\u00fcmer ein Ausweis \u00fcber die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Den sogenannten Energieausweis. Der Energieausweis bewertet Geb\u00e4ude grunds\u00e4tzlich energetisch und muss auf Nachfrage eines Interessenten durch den jeweiligen Eigent\u00fcmer vorgelegt werden. Mit ihm k\u00f6nnen k\u00fcnftige Mieter, K\u00e4ufer oder P\u00e4chter bereits im Voraus einsch\u00e4tzen, welche Energiekosten oder auch Sanierungsma\u00dfnahmen auf Sie zukommen.<\/p>\n<p>Der Eigent\u00fcmer hat dabei die Wahl zwischen einem\u00a0<strong>verbrauchsorientierten<\/strong>\u00a0und einem\u00a0<strong>bedarfsorientierten<\/strong>\u00a0Energieausweis: der Bedarfsausweis st\u00fctzt sich auf die technische Bewertung der Anlagentechnik und Bausubstanz \u2013 hat demzufolge nichts mit dem tats\u00e4chlichen Verhalten der Nutzer zu tun. Der verbrauchsorientierte Ausweis orientiert sich stattdessen an den Heizkostenabrechnungen mindestens dreier aufeinander folgender Abrechnungsperioden.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle Geb\u00e4ude mit mehr als 1.000m\u00b2 Nettogrundfl\u00e4che und Publikumsverkehr besteht zudem eine Aushangspflicht \u2013 d.h. der Energieausweis muss in Rath\u00e4usern, Schulen, Krankenh\u00e4usern etc. an einer f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit gut zug\u00e4nglichen Stelle ausgehangen werden.<\/p>\n<p>Auf kleine Geb\u00e4ude sind die Vorschriften des\u00a0<span class=\"fs11\"><span class=\"ff1\"><a class=\"imCssLink\" href=\"http:\/\/www.enev-online.net\/enev_2007\/16_ausstellung_verwendung_energieausweise.htm#%C2%A716_%284%29\">\u00a7 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen)<\/a><\/span><\/span>\u00a0nicht anzuwenden. Auf Baudenkm\u00e4ler entfallen die Vorschriften des\u00a0<span class=\"fs11\"><span class=\"ff1\"><a class=\"imCssLink\" href=\"http:\/\/www.enev-online.net\/enev_2007\/16_ausstellung_verwendung_energieausweise.htm#%C2%A716_%284%29\">\u00a716 Absatz 2<\/a><\/span><\/span><\/p>\n<p>Bei der\u00a0<strong>Ausstellung<\/strong>\u00a0von Energieausweisen ist keine spezielle Beh\u00f6rde zust\u00e4ndig, der Hauseigent\u00fcmer beauftragt lediglich einen Energieausweis-Aussteller. Wenn sie die daf\u00fcr notwendigen Voraussetzungen erf\u00fcllen sind dies z.B. Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur, Bauingenieurwesen oder Geb\u00e4udetechnik, Handwerksmeister f\u00fcr Bauhandwerk, Heizungsbau oder staatlich anerkannte, gepr\u00fcfte Techniker. Der Energieausweis ist dann im Regelfall 10 Jahre g\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>Bezeichnungen: Energiepass und Energieausweis<\/strong><\/p>\n<p>Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hatte den Prototyp eines bundeseinheitlichen Energieausweises unter der Bezeichnung Energiepass f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude im Bestand entwickelt und diesen in einem Feldversuch bis Ende 2004 an fast 4000 Wohngeb\u00e4uden getestet.<\/p>\n<p>In der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) wird f\u00fcr das \u00f6ffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Der Begriff Energiepass ist damit bedeutungslos geworden.<\/p>\n<p><strong>Verbrauchsbasierter Energieausweis<\/strong><\/p>\n<p>Bei Errichtung, \u00c4nderung oder Erweiterung von Geb\u00e4uden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.<\/p>\n<p>Einem potenziellen K\u00e4ufer, Mieter, P\u00e4chter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundst\u00fccks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverz\u00fcglich ein Energieausweis zug\u00e4nglich zu machen (EnEV 2009 \u00a716 Abs. 2) . Ausgenommen hiervon sind Geb\u00e4ude mit nicht mehr als 50 m\u00b2 Fl\u00e4che und Baudenkm\u00e4ler (\u00a7 16 Abs. 4 EnEV).<\/p>\n<p>Ungekl\u00e4rt ist, ob es f\u00fcr die Unverz\u00fcglichkeit (d. h. \u201eohne schuldhaftes Z\u00f6gern\u201c) auch gen\u00fcgt, wenn man sich nach Aufforderung durch den potenziellen Vertragspartner z\u00fcgig um einen solchen Ausweis bem\u00fcht und diesen nach Erhalt z\u00fcgig vorlegt; dann m\u00fcsste kein Ausweis im vorhinein besorgt werden.<\/p>\n<p>Nur in dem Fall, dass ein Geb\u00e4ude gemischt als Wohn- und Nichtwohngeb\u00e4ude genutzt wird, kann es sein, dass Energieausweise f\u00fcr Geb\u00e4udeteile ausgestellt werden (siehe EnEV 2009 \u00a722). In allen anderen F\u00e4llen, insbesondere im Fall einer Eigentumswohnung in einem nur zu Wohnzwecken genutzten Geb\u00e4ude, ist ein Energieausweis f\u00fcr das gesamte Geb\u00e4ude zu erstellen.<\/p>\n<p><span class=\"fs11\">Energieausweis\u00a0 b<\/span>ei Verkauf und Neuvermietung: Ohne vollst\u00e4ndigen, korrekten oder zul\u00e4ssigen Nachweis drohen Bu\u00dfgelder bis zu 15.000 Euro.<\/p>\n<p>Die Nachr\u00fcstverpflichtungen gem. \u00a710 der EnEV 2009 sind aber einzuhalten. F\u00fcr \u00f6ffentlich genutzte Geb\u00e4ude sieht die EnEV 2009 eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Diese gilt f\u00fcr Geb\u00e4ude mit mehr als 1000 m\u00b2 Nettogrundfl\u00e4che, in denen Beh\u00f6rden und sonstige Einrichtungen f\u00fcr eine gro\u00dfe Anzahl von Menschen \u00f6ffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen h\u00e4ufig aufgesucht werden. Die Energieausweise sind an einer f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Dem Energieausweis sind Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Verbesserung der Energieeffizienz des Geb\u00e4udes (kosteng\u00fcnstige Modernisierungsvorschl\u00e4ge f\u00fcr Bestandsgeb\u00e4ude) beizuf\u00fcgen, sofern kosteng\u00fcnstige Modernisierungsma\u00dfnahmen m\u00f6glich sind.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen Energieausweise f\u00fcr bestehende Geb\u00e4ude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:<\/p>\n<p>F\u00fcr Wohngeb\u00e4ude mit maximal vier Wohnungen, f\u00fcr die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, m\u00fcssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten f\u00fcr Geb\u00e4ude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der W\u00e4rmeschutzverordnung 1977 erf\u00fcllt haben oder nachtr\u00e4glich auf diesen Stand gebracht wurden.<br \/> F\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder -verbrauch als Basis des Energieausweises.<\/p>\n<p>In einer \u00dcbergangsfrist bis 1. Oktober 2008 bestand noch die M\u00f6glichkeit f\u00fcr alle Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.<\/p>\n<p><strong>Energiebedarf als Grundlage<\/strong><\/p>\n<p>Energieausweise bei Neubau oder \u00c4nderung von Geb\u00e4uden und bei alten Bestandsgeb\u00e4uden (Bauantrag vor 1. November 1977 und nicht die W\u00e4rmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten) sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Die wesentlichen Ergebnisse der nach \u00a7 3 und \u00a7 4 der EnEV 2009 erforderlichen Berechnungen sind anzugeben, sofern dies in den Mustern nach Anhang 6 bis 8 vorgesehen ist. Ferner sind weitere in den Mustern verlangte Angaben zu machen, soweit sie nicht als freiwillig gekennzeichnet sind.<\/p>\n<p><span class=\"fs11\">Energieausweis:\u00a0<\/span>Werden Energieausweise f\u00fcr bestehende Geb\u00e4ude auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt, so sind beim \u00f6ffentlich-rechtlichen Nachweis nach LBO (bei Errichtung und \u00c4nderung von Geb\u00e4uden, d. h. wenn ein Baugenehmigungsverfahren n\u00f6tig ist) die gleichen Daten anzugeben wie bei Neubau von Geb\u00e4uden. Beim Energieausweis zur Vorlage bei Eigent\u00fcmer- oder Mieterwechsel entf\u00e4llt der \u00f6ffentlich-rechtliche Nachweis, d. h. die Gegen\u00fcberstellung von nach Energieeinsparverordnung zul\u00e4ssigen Werten mit den errechneten. Hier erlaubt die Verordnung die Erfassung von erforderlichen Geb\u00e4udedaten durch den Eigent\u00fcmer, die dieser dann dem Aussteller (z. B. in einem Frage- bzw. Erhebebogen) zur Verf\u00fcgung stellt. Die Daten m\u00fcssen dann vom Aussteller auf ihre Plausibilit\u00e4t gepr\u00fcft werden. Diese Regelung soll zur Kostenbegrenzung und zur Vereinfachung der Ausstellung von Bedarfsausweisen beitragen und kostenintensive Ortstermine vermeiden.<\/p>\n<p><strong>Energieverbrauch als Grundlage<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr bestehende Geb\u00e4ude, die bereits die W\u00e4rmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, k\u00f6nnen Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Dazu muss der witterungsbereinigte Energieverbrauch in den Mustern der Anh\u00e4nge 6, 7 oder 9 der EnEV 2009 angegeben werden.<\/p>\n<ol>\n<li>bei Wohngeb\u00e4uden f\u00fcr Heizung und zentrale Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Geb\u00e4udenutzfl\u00e4che; Vereinfachend bei der Ermittlung der Geb\u00e4udenutzfl\u00e4che darf die Wohnfl\u00e4che mit 1,2, bei Geb\u00e4uden bis zu zwei Wohneinheiten und beheiztem Keller mit 1,35 multipliziert werden;<\/li>\n<li>Bei Nichtwohngeb\u00e4uden f\u00fcr Heizung, Warmwasser, K\u00fchlung, L\u00fcftung und eingebaute Beleuchtung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfl\u00e4che.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (z. B. Abrechnungen des Energielieferanten) f\u00fcr mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Dies soll Aussageungenauigkeiten aufgrund des Nutzerverhaltens entgegenwirken. Zudem sollen l\u00e4ngere Leerst\u00e4nde rechnerisch angemessen ber\u00fccksichtigt werden. Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Referenzdaten zu erm\u00f6glichen, m\u00fcssen die Daten einer Witterungsbereinigung unterzogen werden. W\u00e4hrend der Warmwasserverbrauch von der Nutzung abh\u00e4ngt, wird der Raumw\u00e4rmeverbrauch wesentlich vom lokalen Klima beeinflusst. Dieser muss daher nach den anerkannten Regeln der Technik (in diesem Fall die VDI 3807) witterungsbereinigt werden.<\/p>\n<p><strong>Ausstellungsberechtigte<\/strong><\/p>\n<p>Wer berechtigt ist, Energieausweise f\u00fcr bestehende Geb\u00e4ude auszustellen, wird in \u00a7 21 der EnEV 2009 geregelt. Die Ausstellungsberechtigung f\u00fcr Neubauten, \u00c4nderungen oder Erweiterungen von Geb\u00e4uden (bisheriger Energiebedarfsausweis) wird in der EnEV nicht geregelt. Dies bleibt Sache der Bundesl\u00e4nder.<\/p>\n<p>Zur Ausstellung von Energieausweisen f\u00fcr bestehende Geb\u00e4ude sind berechtigt:<\/p>\n<ul>\n<li>Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Geb\u00e4udeausr\u00fcstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der genannten Gebiete.<\/li>\n<li>Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur<\/li>\n<li>Handwerksmeister, deren wesentliche T\u00e4tigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbst\u00e4ndig auszu\u00fcben;<\/li>\n<li>Staatlich anerkannte oder gepr\u00fcfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Geb\u00e4udetechnik, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllen:<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>w\u00e4hrend des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder<\/li>\n<li>nach dem Studium eine mindestens zweij\u00e4hrige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagentechnischen T\u00e4tigkeitsbereichen des Hochbaus oder<\/li>\n<li>eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die festgelegten Anforderungen entspricht oder<\/li>\n<li>eine nicht auf bestimmte Gewerke beschr\u00e4nkte Bauvorlageberechtigung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Ausstellungsberechtigung f\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude besteht nur f\u00fcr die im ersten Punkt genannten Hochschulabsolventen.<br \/> Dar\u00fcber hinaus sind laut EnEV 2009 \u00a7 29 Personen berechtigt, Energieausweise f\u00fcr bestehende Wohngeb\u00e4ude auszustellen, die<\/p>\n<ul>\n<li>vor dem 25. April 2007 als Antragsberechtigte beim Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert wurden (EnEV 2009 \u00a7 29 Abs 4), oder<\/li>\n<li>die am 25. April 2007 \u00fcber eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie und eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie verf\u00fcgten oder die eine Weiterbildung begonnen und sp\u00e4ter erfolgreich abgeschlossen haben.<\/li>\n<li>vor dem 25. April 2007 \u00fcber eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verf\u00fcgt haben oder eine solche Weiterbildung vor dem 25. April begonnen haben und sp\u00e4ter erfolgreich abgeschlossen haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00dcberleitungsvorschriften<\/strong><br \/> Alle zuvor nach einheitlichen Regeln erstellten Energiep\u00e4sse (z. B. dena-Energiepass) und Energiebedarfsausweise gelten auch nach dem Inkrafttreten der EnEV 2009. Die G\u00fcltigkeitsdauer betr\u00e4gt zehn Jahre ab dem Tag der Ausstellung.<\/p>\n<p><strong>Aussagen der Urkunde<\/strong><br \/> Aus den Aussagen des Energieausweises ist ausdr\u00fccklich kein R\u00fcckschluss auf die tats\u00e4chlich auftretenden Energiekosten m\u00f6glich. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind, dass die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung, wie einer gleichm\u00e4\u00dfigen Be-heizung des Geb\u00e4udes, basiert. Der Standort und das Nutzerverhalten beeinflussen somit das tats\u00e4chliche Ergebnis. Im Bedarfsausweis werden der Prim\u00e4r- und der Endenergiebedarf ausgewiesen, im Verbrauchsausweis der (End-)Energieverbrauchskennwert.<\/p>\n<p><strong>Prim\u00e4renergiebedarf<\/strong><br \/> Dieser Wert soll die Umweltvertr\u00e4glichkeit der Energienutzung des Geb\u00e4udes signalisieren. Dies kann dann irref\u00fchrend sein, wenn umweltvertr\u00e4gliche Energietr\u00e4ger, wie z. B. Holz, in unsanierten Geb\u00e4uden eingesetzt werden. Hier geht eine relativ gute Umweltver-tr\u00e4glichkeit mit eventuell hohen Kosten einher.<\/p>\n<p><strong>Endenergiebedarf<\/strong><br \/> Der Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung f\u00fcr das Geb\u00e4ude. Ein niedriger Bedarf kann durch gute W\u00e4rmed\u00e4mmung, Fenster mit W\u00e4rmeschutzverglasung, eine effiziente Anlagentechnik und eine effiziente Anlagensteuerung und \u00dcberwachung, z. B. durch Geb\u00e4udeautomation oder Raumautomation, erreicht werden.<\/p>\n<p><strong>Energieverbrauchskennwert<\/strong><br \/> Dieser Wert wird aus realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet. Deshalb spiegelt dieser Wert in Verbindung mit dem Energietr\u00e4ger und dem Klimafaktor des Standortes (s. u.) auch die Energiekosten des gesamten Geb\u00e4udes f\u00fcr den zur\u00fcckliegenden Zeitraum wider.<\/p>\n<p><strong>Kritik<\/strong><br \/> Eine w\u00fcnschenswerte Transparenz und Einfachheit des Ausweises ist nicht erreicht worden. Um die Angaben zu pr\u00fcfen, ist Experten-wissen notwendig. Fl\u00e4chenbezugsgr\u00f6\u00dfe ist die Geb\u00e4udenutzfl\u00e4che, nicht die Wohnfl\u00e4che. Das Ergebnis wird in den Gr\u00f6\u00dfen Prim\u00e4r-energiebedarf, Endenergiebedarf und Energieverbrauchskennwert ausgewiesen. Diese Begriffe sind einem Laien nicht bekannt, weichen schon bei ein und demselben Geb\u00e4ude stark voneinander ab und sind untereinander oft gar nicht vergleichbar. Hinzu kommt, dass die Energie zwar nach dem Brennwert abgerechnet wird, bei der Berechnung f\u00fcr den Ausweis jedoch nur der untere Heizwert Ber\u00fccksichti-gung findet. Die Angaben aus dem Ausweis lassen sich somit nicht mit Hilfe von Mietvertr\u00e4gen oder Heizkostenabrechnungen nach-vollziehen. Dies f\u00fchrt dazu, dass aus dem Ergebnis auch nicht die zu erwartenden Verbrauchskosten abgelesen werden k\u00f6nnen. Eine Untersuchung des Bundesinstitut f\u00fcr Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ergab, dass selbst bei identischen Berechnungsgrundlagen f\u00fcr dasselbe Geb\u00e4ude die Ergebnisse in den ausgestellten Energieausweisen f\u00fcr das gleiche Geb\u00e4ude stark abweichen. Beim Vergleich von 32 Verbrauchsausweisen und 21 Bedarfsausweisen traten Abweichungen bis zu 26% bei den Verbrauchsausweisen, bei den Be-darfsausweisen bis zu 108% auf: \u201eDer eigentlich als h\u00f6herwertiger geltende Bedarfsausweis hat in der Praxis eine unzureichende Zu-verl\u00e4ssigkeit\u201c.<\/p>\n<p>Eine Einstufung der Ausweise wird nicht mit dem von Haushaltsger\u00e4ten her bekannten Energielabel vorgenommen, sondern mit einem Bandtacho, was die Vergleichbarkeit erschwert.<\/p>\n<p>Schon Geb\u00e4ude mit nur durchschnittlichen Energieverbr\u00e4uchen von 150 kWh\/m\u00b2\/Jahr erreichen scheinbar \u201egute\u201c Ergebnisse.<br \/> Beispiele, wie sich Abweichungen bei den Verbrauchsausweisen ergeben k\u00f6nnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Da beim Verbrauchsausweis der Warmwasserenergieverbrauch nicht zwingend ber\u00fccksichtigt wird, sind allein dadurch Abweichungen von 100 % m\u00f6glich. Hier gilt es, das \u201eKleingedruckte\u201c zu lesen und zu bewerten. Das gleiche gilt f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude mit Fernw\u00e4rmeversorgung oder f\u00fcr kleine Wohneinheiten, bei denen das Nutzerverhalten das Ergebnis stark beeinflusst.<\/li>\n<li>Der Vergleich von Bedarfsausweisen mit Verbrauchsausweisen ergibt f\u00fcr den Verbrauchsausweis oft g\u00fcnstigere Ergebnisse (Vergleichsgr\u00f6\u00dfen Endenergiebedarf und Energieverbrauchskennwert). Dies liegt auch daran, dass die W\u00e4rmeverluste durch Geb\u00e4udeundichtigkeiten von der EnEV sehr hoch veranschlagt werden, und eine Normbeheizung des gesamten Geb\u00e4udes unterstellt wird, die in der Praxis nicht vorkommt.<\/li>\n<li>Bei der Ermittlung des Energieverbrauches wird der untere Heizwert zugrunde gelegt. Da bei moderner Heizungstechnik meist Brennwerttechnik zum Einsatz kommt, entsteht eine scheinbare Ersparnis (bis zu -11 % bei Erdgasheizung).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Immer wieder wird der Bedarfsausweis empfohlen, da nur dieser zielgenaue Modernisierungsempfehlungen zu Anlagentechnik und Geb\u00e4uded\u00e4mmung geben kann, weil eine entsprechende theoretische Berechnungsgrundlage zu Grunde liegt. Gleichzeitig ist aus Untersuchungen bekannt, dass Bedarfsausweise tendenziell eine zu schlechte Bewertung von Geb\u00e4uden mit hohen Bedarfswerten ergeben. Wird bei Modernisierungsempfehlungen der tats\u00e4chliche Verbrauch au\u00dfer Acht gelassen (f\u00fcr die Ermittlung hierzu besteht keine Pflicht), ergeben sich unhaltbare Einsparversprechen und falsche Rentabilit\u00e4tsberechnungen. F\u00fcr eine angemessene Beurteilung ist die Ber\u00fccksichtigung des tats\u00e4chlichen Verbrauches unerl\u00e4sslich.<br \/> Mit der EnEV 2009 wurde ein weiteres Berechnungsverfahren nach DIN_V_18599 f\u00fcr den Bedarfsausweis ausgef\u00fchrt, das wiederum zu unterschiedliche Ergebnisse zum vorherigen Bedarfsausweis f\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong><span class=\"fs11\">Energieausweis Immobilien Haus Miethaus:\u00a0<\/span>EnEV 2012 \/ zu erwartende \u00c4nderungen<\/strong><\/p>\n<p>Die neueste europ\u00e4ische Richtlinie (Richt 2010\/31\/EU, siehe Quelle, Anhang) sieht f\u00fcr den kommenden Energieausweis vor:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 9. Juli 2012 erfolgen, f\u00fcr Verbraucher gilt das neue Recht ab 7. Januar 2013.<\/li>\n<li>Mieter oder K\u00e4ufer m\u00fcssen eine Kopie des Energieausweises vorgelegt und bei Vertragsabschluss ausgeh\u00e4ndigt bekommen.<\/li>\n<li>In kommerziellen Anzeigen muss bei Vermietung oder Verkauf der Kennwert der Gesamtenergieeffizienz und des Prim\u00e4renergieverbrauchs genannt werden.<\/li>\n<li>Verbrauchs- und Bedarfsausweis: Beide Formen sind weiterhin m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Modernisierungsempfehlungen: In den Ausweisen m\u00fcssen zwei Ma\u00dfnahmenpakete f\u00fcr Sanierung und Einzelbauteile und deren Kosteneffizienz benannt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Aushangspflicht<\/strong><\/p>\n<p>In \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden mit mehr als 500 m\u00b2 Nutzfl\u00e4che muss ein vorhandenener Energieausweis ausgeh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p style=\"margin-top: 1rem;\">(Foto: sebra &#8211; shutterstock.com)<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.22.3&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.25&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.25.4&#8243;] Wenn der Eigent\u00fcmer, Vermieter, Vermittler oder Makler auf Verlangen einem Endkunden \/ Verbraucher keinen g\u00fcltigen Energieausweis vorlegen kann, dann wird dies jetzt heutzutage bereits schon mit einem Bu\u00dfgeld von bis zu einer H\u00f6he von 15.000 EURO bestraft (\u00a727 und \u00a78 EnEV \u2013 Energieeinsparverordnung). 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